Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VM‑IT GmbH
Auriedstrasse 10, 3178 Bösingen, Schweiz
E‑Mail: info@vm-it.ch – Tel: 031 000 00 00

Stand: 14.10.2025

  1. Anwendungsbereich und Geltung

    Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der VM‑IT GmbH (nachfolgend «VM‑IT») und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde»). Sie gelten für alle Lieferungen von Hard‑ und Software, Cloud-/Lizenzleistungen, Projekte, Wartung & Support sowie sonstige IT‑Dienstleistungen (z. B. Beratung, Integration, Betrieb), sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

    Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn VM‑IT deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

  2. Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss

    Angebote von VM‑IT sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – 30 Tage gültig und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung von VM‑IT oder die Ausführung der Leistung zustande.

    Umfang, Termine und Preise ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung inkl. Leistungs‑ und Projektbeschreibungen (SLA, Pflichtenheft, SoW).

  3. Leistungen und Mitwirkungspflichten

    VM‑IT erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach dem Stand der Technik. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um Dienstverträge (kein Erfolg geschuldet). Für Werkleistungen gelten die Werkrechtsbestimmungen.

    Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheide, Testdaten und Infrastruktur rechtzeitig und kostenfrei bereit und sorgt für Datensicherungen seiner Systeme und Anwendungen. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können Mehrkosten auslösen.

  4. Preise und Spesen; Abrechnung

    Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt. Nebenkosten (z. B. Lizenzen Dritter, Cloud‑Gebühren, Verpackung/Transport, Reise‑ und Übernachtungsspesen) werden zusätzlich verrechnet. Zeitaufwände werden nach effektivem Aufwand zu den gültigen Ansätzen abgerechnet, sofern Festpreise nicht ausdrücklich vereinbart sind.

    Änderungs‑/Erweiterungswünsche («Change Requests») sind schriftlich festzuhalten und werden nach Aufwand bzw. mit angepasstem Festpreis ausgeführt.

  5. Lieferung, Termine und Abnahme

    Termine sind – sofern nicht ausdrücklich garantiert – Richtwerte. Bei von VM‑IT nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Lieferengpässe, höhere Gewalt, Ausfälle von Vorlieferanten) verschieben sich Termine angemessen. Für Werkleistungen findet nach Meldung der Fertigstellung eine Abnahme statt; ist innert 10 Arbeitstagen keine begründete Mängelrüge eingegangen, gilt die Leistung als abgenommen.

    Versand erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart – auf Gefahr und Kosten des Kunden.

  6. Rechte an Arbeitsergebnissen und Software

    Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben Urheber‑ und Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung bei VM‑IT. Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Für Standardsoftware/Cloud‑Leistungen gelten die Lizenz‑ und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller (z. B. Microsoft 365); der Kunde anerkennt diese.

  7. Open‑Source‑Software

    Wird Open‑Source‑Software eingesetzt, gelten die einschlägigen Open‑Source‑Lizenzen. VM‑IT weist den Kunden darauf hin; die Lizenztexte werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

  8. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

    VM‑IT verarbeitet Personendaten gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung und dem Schweizer Datenschutzrecht (revDSG). Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte Informationen vertraulich. Der Kunde bleibt Verantwortlicher i.S.d. Datenschutzrechts; VM‑IT kann als Auftragsbearbeiterin tätig werden. Soweit erforderlich, wird ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag abgeschlossen.

  9. Gewährleistung

    Für von VM‑IT bezogene Drittprodukte (Hardware/Software/Cloud) gelten ausschliesslich die Herstellergarantien; VM‑IT tritt entsprechende Ansprüche an den Kunden ab. Für Eigenleistungen gewährleistet VM‑IT während 6 Monaten ab Abnahme/Lieferung die vertragsgemässe Ausführung. Der Anspruch beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

  10. Haftung

    VM‑IT haftet für direkten Schaden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung ist insgesamt auf den Preis der betroffenen Lieferung/Dienstleistung begrenzt. Jegliche Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktions‑, Nutzungs‑ oder Datenverlust, Wiederherstellung von Daten, Ansprüche Dritter) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Kunde ist für regelmässige Datensicherungen verantwortlich.

  11. Zahlungsbedingungen

    Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie Mahn‑ und Inkassokosten. VM‑IT kann bei Zahlungsverzug Leistungen zurückbehalten oder nur gegen Vorauszahlung erbringen.

    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware im Eigentum von VM‑IT (Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB; Eintrag vorbehalten).

  12. Subunternehmer

    VM‑IT darf geeignete Subunternehmer beiziehen; sie bleibt für deren sorgfältige Auswahl verantwortlich.

  13. Vertragsdauer und Kündigung

    Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung/Support, Managed Services, Lizenzen) haben die im Vertrag/SLA vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist. Fehlt eine Regelung, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, mit Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Laufzeitende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

  14. Höhere Gewalt

    Bei Ereignissen ausserhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfälle von öffentlichen Netzen/Cloudplattformen) werden Pflichten für die Dauer der Störung ausgesetzt; Fristen verlängern sich angemessen.

  15. Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.

    Anwendbares Recht ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand sind die am Sitz der VM‑IT GmbH zuständigen Gerichte (Bösingen, FR). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.